Neue Finanzordnung 2021

Bezirkspartei Andelfingen

Die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer sind die bedeutendsten Einnahmequellen des Bundes. Die Kompetenz zur Erhebung der beiden Steuern ist aber seit jeher befristet in der Bundesverfassung verankert. Nachdem Volk und Stände 2004 einer Verlängerung dieser Erhebungskompetenz zugestimmt hatten, trat die jetzige Finanzordnung 2007 in Kraft. Das Recht, diese beiden Steuern zu erheben, läuft Ende 2020 wieder aus. Mit der neuen Finanzordnung 2021 soll das Recht des Bundes, die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer zu erheben, erneut verlängert werden. Bei einer Annahme der Vorlage könnte der Bund somit beide Steuern bis Ende 2035 weiter erheben. Die Weiterführung der beiden Steuern über das Jahr 2020 hinaus war im Parlament unbestritten. Die neue Finanzordnung setzt das bisher bewährte System fort und bringt keine finanziellen Mehrbelastungen für Bevölkerung und Wirtschaft. Sie ist unverzichtbar, wenn der Bund seine Aufgaben weiterhin im bisherigen Rahmen erfüllen soll.

Die neue Finanzordnung 2021 setzt das bisher bewährte System fort und bringt keine finanziellen Mehrbelastungen für Bevölkerung und Wirtschaft. Mit der abermaligen Befristung der Erhebungskompetenz wird sichergestellt, dass das Parlament auch in Zukunft über die Finanzordnung des Bundes befinden wird. Auch Volk und Stände werden vor Ablauf der Befristung 2035 Gelegenheit haben, sich erneut dazu zu äussern.

Bei einem Nein zur Verfassungsänderung kann der Bund ab 2021 die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer nicht mehr erheben. Knapp zwei Drittel der Einnahmen würden wegfallen. Ohne diese Einnahmen könnte der Bund seine Aufgaben nicht mehr im bisherigen Umfang weiterführen. Er müsste entweder seine Ausgaben innert kürzester Zeit um über 60 Prozent reduzieren. Oder er müsste bestehende Steuern erhöhen oder neue Einnahmenquellen erschliessen. Das wäre kaum machbar. Da die Kantone an der direkten Bundessteuer beteiligt sind, müssten auch sie Einnahmenausfälle mit entsprechenden Mehreinnahmen oder Minderausgaben kompensieren.

Im Parlament war unbestritten, dass der Bund die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer auch künftig erheben soll. Umstritten war dagegen die Frage, ob dieses Recht weiterhin nur befristet gewährt werden soll.

Eine Parlamentsminderheit wollte auf eine Befristung verzichten. Die beiden Steuern seien für den Bundeshaushalt wichtig, und deren Erhebung sei unumstritten. Aus diesen Gründen solle man dem Bund das Recht gewähren, die beiden Steuern permanent, statt befristet zu erheben. Eine andere Minderheit beantragte eine Befristung nicht für 15, sondern lediglich für 10 Jahre. Sie äusserte die Sorge, dass andernfalls die Staatstätigkeit weiter ausgebaut werden könnte. Zudem könnten bei einer Zeitspanne von 15 Jahren Fragen des Steuersystems zu selten diskutiert werden.

Aus der Sicht der FDP steht die Verlängerung der Kompetenz zur Erhebung der Steuern ausser Frage. Die Einnahmen aus diesen Steuern sind so zentral, dass ein Wegfall dieser Steuern schwerwiegende Konsequenzen für den Staat zur Folge haben würde. Trotz der zentralen Bedeutung dieser Steuern solle jedoch nicht auf eine Befristung der Verlängerung verzichtet werden. Die Befristung ermögliche es Volk und Stände auch weiterhin in regelmässigen Abständen über steuer- und finanzpolitische Grundsatzfragen zu diskutieren.

National- und Ständerat stellten sich damit hinter den Vorschlag des Bundesrates. In der Schlussabstimmung wurde die neue Finanzordnung 2021 ohne Gegenstimme gutgeheissen.

Die FDP unterstützt die Vorlage

Martin Farner