Ja zur Hundegesetzänderung

Bezirkspartei Andelfingen

Neue oder revidierte Gesetze müssen nach einer gewissen Zeit auf ihre Wirkung überprüft werden. Denn Gesetze, die keine oder nicht die gewünschte Wirkung erzielen, sind oft kontraproduktiv und verprellen Bürgerinnen und Bürger.

Man hat aus tragischem Anlass nicht Halt gemacht bei der nötigen Regulierung, sondern zu einem Rundumschlag angesetzt, der keine nachweislichen Verbesserungen gebracht. Jede Fifi-Halterin, jeder der einen kleinen Hund besass, musste obligatorisch Hundekurse absolvieren, und damit nicht genug, mit jedem weiteren Hund mussten nicht allein eine Welpenschule, sondern auch die Basiskurse «Sachkundenachweis» für die Hundehaltung wiederholt werden. Das war und ist des Guten zu viel.

Gestützt auf eine Wirkungsanalyse des nationalen Hundegesetzes hat der Nationalrat im September 2016 beschlossen, das Bundesobligatorium für Hundehalter für den Erwerb eines Sachkundenachweises aufzuheben. Schweizweit sind sie seit dem 1. Januar von diesem Kursobligatorium befreit. Mit der Anpassung des Zürcher Hundegesetzes ziehen wir mit der schweizerischen Regelung gleich. Was indessen bleibt, ist das Kampfhundeverbot, d.h. es kein Abbau an der Sicherheit vorgesehen, sondern nur ein kleiner Abbau von Bürokratie.

Damit entlasten wir nicht nur Privatpersonen, sondern auch die Gemeinden, denn bei ihnen liegt bisher der aufwändige und zeitintensive Vollzug dieser Bestimmungen. Sie prüfen, ob die Hundehalter die Hundeausbildung besucht haben.

Wer dieser Gesetzesänderung zustimmt, hat nichts gegen Hunde, sehr wohl aber etwas gegen Gesetze, die nichts nützen.

Martin Farner