Doppelsitzung im Kantonsrat

Bezirkspartei Andelfingen

Zahlreiche Vorstösse zur Kinderbetreuung und deren Finanzierung nahmen viel Raum ein. Allen gemeinsam ist, dass sie unterschiedliche Ansätze haben und sich nur im Ziel, aber keineswegs im Weg dazu einig sind. Eine parlamentarische Initiative der FDP wurde vorläufig unterstützt. Diese verlangt eine Begrenzung der Elternbeiträge im Verhältnis zu den Einkünften auf 20% Prozent der Summe der Einkünfte gemäss Steuereinschätzung der mit den zu betreuenden Kindern in einem Haushalt lebenden Eltern oder Elternteile. Damit soll ein Anreiz zur Erwerbstätigkeit beider Elternteile geschaffen werden.

Die FDP hat sich aber immer dafür eingesetzt, dass keine übertriebenen Anforderungen gestellt und den Betreuungseinrichtungen keine unnötigen Auflagen gemacht werden, welche die Angebote verteuern. Ich erinnere dabei an unsere erfolgreichen Postulate, die Bewilligungsvoraussetzungen für Kinderbetreuungseinrichtungen zu lockern oder „Krippen stärken, statt schwächen“. Weiter haben wir uns dafür eingesetzt, dass Drittbetreuungskosten steuerlich abgezogen werden können. Denn das sind Auslagen, die nötig sind, um einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können und um zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren.

Für eine Ganztagesbetreuung im Vorschulalter muss heute mit Vollkosten von 100-120 Fr. pro Tag gerechnet werden. Das ist für viele Familien finanziell nicht tragbar. Die FDP hat deshalb 2011 die Anpassung im Kinder und Jugendhilfegesetz unterstützt, mit der die Gemeinden verpflichtet wurden, sich an der Finanzierung der Fremdbetreuung von Kindern im Vorschulalter zu beteiligen. 

Seither hat sich Einiges bewegt. Die meisten Gemeinden haben in den letzten Jahren bedarfsgerechte Betreuungsstrukturen aufgebaut. Dass diese je nach Region unterschiedlich ausgestaltet sind, ist aus unserer Sicht völlig in Ordnung. Denn die Bedürfnisse in ländlichen Regionen sind offensichtlich anders als in den Städten.

Eines der ersten Geschäfte am Montag im Kantonsrat drehte sich um den Denkmalschutz. Mit einer Motion wollten die bürgerlichen Fraktionen eine zeitgemässe klare und einfache Richtlinie schaffen, welche Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung zwischen Kanton, Gemeinden und Besitzern regeln. In seiner Stellungnahme hielt der Regierungsrat fest, die Anliegen seien durch Integration des Amtes für Denkmalpflege in das Amt für Raumentwicklung weitestgehend erfüllt. Gleichzeitig beklagt es die Verwechslung der Tätigkeiten der institutionellen Denkmalpflegen des Kantons und der Gemeinden mit derjenigen des Heimatschutzes. Bezüglich der Notwendigkeit von Unterschutzstellungen würden sich die Positionen dieses Verbandes erheblich unterscheiden. Eine interessante Feststellung. Leider war der Regierungsrat nur bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.

Zu Beginn der Nachmittagssitzung sorgte ein Ordnungsantrag dafür, dass ein hochaktuelles Geschäft sicher noch beraten werden konnte. Künftig sollen nach dem Willen der Stadt Zürich, Personen zur Polizeiausbildung zugelassen werden, die sich noch im Einbürgerungsverfahren befinden. Eine Parlamentarische Initiative (PI) hingegen verlangt das Schweizer Bürgerrecht als Voraussetzung für die Ausbildung und Tätigkeit als Polizistin oder Polizist. Unterschiedliche Regelungen innerhalb des Kantons wären sinnlos. Sie hätten auch unerwünschte Folgen für die Mitglieder des Polizeikorps. Die PI wurde vorläufig unterstützt und damit wurde ein klares Signal des Kantonsrates an die Stadt Zürich geschickt.

Die Geschäftsberichte der ZKB und der EKZ wurden ausgiebig gewürdigt. Die ZKB blickt auf eines der besten Geschäftsjahre zurück. Sie war ab Beginn der Pandemie stark engagierte in der Abfederung der Folgen den COVID-Massnahmen für die Zürcher Wirtschaft. Auch bei EKZ hat die COVID-Krise beim Stromabsatz kaum Spuren hinterlassen. Dies dank Homeoffice und mehr häuslichen Aktivitäten. Finanziell haben diverse Regulierungen wegen der damit verbundenen Umstellung auf Nettopreise in der Grundversorgung zu einem tieferen EBIT geführt. EKZ hat im abgelaufenen Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 das komplett erneuerte Wasserkraftwerk in Dietikon in Betrieb genommen. Der Bau dauerte 2 Jahre, die Bewilligungsphase mehr als 12 Jahre.

Des Weiteren wurde über die Änderung des Spitalplanungs- und -Finanzierungsgesetzes debattiert. Die Gesetzesrevision soll die gesetzlichen Grundlagen im Hinblick für die Spitalplanung 2023 verbessern. Neu müssen die Spitäler über ein Lohnsystem verfügen, bei der sich Menge der Behandlung und Umsatz nicht wesentlich auf den Lohn auswirken. Zudem sieht die Vorlage eine Lohnobergrenze an kantonalen Spitälern vor. Die Debatte zur neuen und umfangreichen Gesetzgebung wird nochmals 3 Kantonsratssitzung brauchen.

Martin Farner, Kantonsrat FDP