Doch damit ist seit 2016 Schluss. Grund ist ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), in welchem er die fehlende rechtliche Grundlage bemängelt. Dieser Mängel wird mit diesem Gesetz nun behoben.
Dass mit dem Gesetz unkontrollierte Massenüberwachungen möglich wären, wie dies die Gegner behaupten, widerlegen die Erfahrungen von vor 2016. Zumindest ist für mich die Observation von jährlich 150 Personen keine Massenüberwachung.
Auch sind die Auflagen an eine Observation sehr restriktiv: Ein Versicherter darf nur überwacht werden, wenn dies ein Direktionsmitglied erlaubt. Und dann nicht mit Kameras im Schlafzimmer, sondern nur von allgemein zugänglichen Orten. Zudem dürfen GPS-Tracker richtigerweise nur mit einer richterlichen Genehmigung eingesetzt werden.
Alles in allem schützt das Gesetz also die Privatsphäre der Versicherten und erlaubt gleichzeitig Betrüger aufzudecken, um so den Prämienzahler um Hunderte Millionen Franken zu entlasten.