AZ Kolumne aus dem Kantonsrat 4.3.2019

Bezirkspartei Andelfingen

Am Montag war «Aufräumen» abgesagt. Eine stattliche Anzahl von 25 verschiedenen Motionen, Postulaten und Einzelinitiativen waren zu diskutieren.

Unter anderem wurde eine parlamentarische Initiative zur Schliessung von Poststellen mit über 100 Stimmen überwiesen. Der Bundesrat instruiert die Leitung der Schweizerischen Post bis zum Vorliegen und der Genehmigung einer gesamtschweizerischen Poststellenplanung durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) keine Poststellen zu schliessen. Die Versorgung durch die Schweizerische Post ist in Teilen unseres Landes nicht mehr gewährleistet und in weiten Landesteilen in Frage gestellt. Die Leitung der Schweizerischen Post soll verpflichtet werden im 4-Jahresturnus dem Bundesrat, vertreten durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), eine gesamtschweizerische Poststellenplanung zur Genehmigung vorlegen.

Alle sprechen von Verdichtung. Wir machen mit einer Motion zusammen mir bürgerlichen Partnern konkrete Schritte. In manchen Gemeinden stehen Gebäude leer bis sie einer definitiven neuen Nutzung oder einer neuen Eigentümerschaft zugeführt werden können. Für Start-ups oder KMU’s die ihre Betriebsstätte erneuern oder temporär erweitern möchten, wären das ideale Areale für Zwischennutzungen. Gleichzeitig würde ein sinnvoller Beitrag für die Innenentwicklung von Gemeinden und Städten geleistet und die Brache belebt. Künftig soll die meist erforderliche Baubewilligung nicht mehr über kommunale Ausnahmebewilligungen erlangt werden können, sondern auf Basis einer eindeutigen gesetzlichen Regelung. Das schafft Rechtssicherheit.

Bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 treibt die Bürokratie hin und wieder seltsame Blüten. Der Regierungsrat soll die Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung soweit anzupassen, dass diese mit der seit 1. Juni 2018 auf Bundesebene in Kraft getretenen revidierten Luftreinhalteverordnung übereinstimmt. Insbesondere sind die widersprüchlichen Aussagen betreffend Speicherpflicht für Holzfeuerungen auszuräumen.

Holz ist nach der Wasserkraft die zweitwichtigste erneuerbare Energie unseres Landes und deckt mittlerweile über 10 % unseres Wärme-, bzw. 5 % unseres Gesamtenergiebedarfs. Gesamtschweizerisch werden erst etwa zwei Drittel des nachhaltig verfügbaren Energieholzes genutzt. Somit verbleibt immer noch ein grosses, ungenutztes Potenzial.  Das bei der Verbrennung von Holz freigesetzte CO2 wird von den Bäumen und Pflanzen im Laufe ihres Wachstums wieder aufgenommen. Solange wir, wie im Waldgesetz vorgeschrieben, nicht mehr Holz nutzen als gleichzeitig nachwächst, ist die Holzenergienutzung CO2-neutral.

Und jede Holzheizung, welche eine Öl- oder Gasheizung ersetzt, reduziert den CO2-Ausstoss nachhaltig. Ohne Holzenergie dürfte das kantonale Ziel, den CO2-Ausstoss im Jahr 2050 auf das gesetzlich vorgesehene Ziel pro Kopf und Jahr zu senken, kaum zu erreichen sein. Deshalb ist die «Wärme aus dem Wald» und aus der Region von grosser Bedeutung für die kantonale Energie- und Klimapolitik.

Leider wird diese Bedeutung immer wieder durch anderslautende sektorielle, bürokratische Regelungen, wie aufwändige Zulassungsvorschriften für Holzfeuerungen, strenge Brandschutzvorschriften usw., derart geschmälert, dass die Realisierung von modernen Holzfeuerungen erschwert statt erleichtert wird. Die heutigen Regelungen im Kanton Zürich widersprechen zudem auch den Antworten des Regierungsrates auf eine Anfrage, worin er festhält, dass bei Pelletheizungen mit beschränkter Anzahl Anfeuerungen Ausnahmen bezüglich Wärmespeicher vorgesehen seien. Pelletheizungen sind bezüglich Schadstoffemissionen nicht ein Teil des Problems, sondern ein wesentlicher Teil der Lösung.

Es ist ein Gebot der Stunde, dass der Regierungsrat konkrete Massnahmen in die Wege leitet, damit die zahlreichen Vorzüge der Holzenergie (Klimaschutz, lokale Wertschöpfung, hervorragende Ökobilanz etc.) im Rahmen der kantonalen Regulierungspolitik umfassender gewertet und gewichtet werden können.

Martin Farner