AZ Kolumne aus dem Kantonsrat 4.12.2018

Bezirkspartei Andelfingen

Klarheit bei den Gemeindebudgets

Die Gemeinden sind in der Not. Das seit dem 1. Januar gültige Gemeindegesetz schreibt vor, dass die Zuwendungen aus dem Finanzausgleich im Budget für das kommende Jahr abgegrenzt werden müssen. Dies führt in zahlreichen Gemeinden zu Budgets mit untragbaren Verlusten. Langwierige Verhandlungen, die Situation z.B. durch eine präzisierende Weisung zu entschärfen, blieben leider erfolglos. Der Bezirk Winterthur Land hat deshalb die Gemeinden zum offenen Widerstand aufgerufen. Dazu schreibt die Regierung «Aus rechtsstaatlichen Gründen kann es nicht angehen, dass die von dieser Regelung betroffenen Gemeinden sich weigern, diese anzuwenden, hat doch das Handeln der öffentlichen Hand sich an das Recht zu halten.» Dazu ist einiges anzumerken. Zunächst, dass wer im Glashaus sitzt nicht mit Steinen werfen sollte, hat doch die Regierung in letzter Zeit immer wieder Gesetze mit ihren Vorschlägen mindestens geritzt. Nicht genug. Entgegen aller Medienberichte und weit verbreiteten Meinungen ist der inkriminierte Artikel 119 des neuen Gemeindegesetzes umsetzbar, wäre da nicht die Vorgabe des Gemeindeamtes, wie die Bestimmung in der Eingangsbilanz 2019 anzuwenden sei. Hier wäre die Justizdirektorin gefordert, das Gemeindeamt anzuweisen, mit ihrer schon in den Beratungen an den Tag gelegten Obstruktionen gegen den klaren Willen von Kommission und Kantonsrat, aufzuhören. Es ist nun einmal so, dass die Gebergemeinden darauf angewiesen sind, den Ressourcenausgleich abzugrenzen, um eine realistische Darstellung ihrer Finanzlage an den Budgetgemeinden ausweisen zu können.

Da die Regierung nicht Hand bietet, hat der Kantonsrat mit zwei Parlamentarischen Initiativen das Heft in die Hand genommen und wird nun mit Hochdruck die notwendigen Änderungen im Gemeindegesetz vornehmen. Im Einzelnen geht es darum, mit einer Anpassung von Art.119 den Ressourcenausgleich als freiwillige Option weiterhin möglich zu machen, hingegen die Detailvorschriften, welche zu den unerfreulichen Konsequenzen führen zu streichen.

Mit einer zweiten Parlamentarischen Initiative sorgen wir dafür, dass Gemeinden, die über ein Nettovermögen verfügen, dies einsetzen können, um grosse Investitionsvorhaben ohne Steuererhöhung in den ersten Jahren finanzieren können.

Da bald Weihnachten ist, kann man sich nur wünschen, sich die Zusammenarbeit mit dem Gemeindeamt und der zuständigen Justizdirektorin künftig harmonischer gestaltet.

Martin Farner