AZ Kolumne aus dem Kantonsrat 18.9.2017

Bezirkspartei Andelfingen

Am vergangenen Wochenende war der Tag des Schweizer Holzes. Holz ist wertvoll. Leider wird gerade das Buchenholz aus unseren Wäldern im Mittelland kaum mehr verbaut, sondern verbrannt. Diese Entwicklung ist nicht sinnvoll und muss gestoppt werden. Private Bauherren wie die öffentliche Hand sind gefordert, Buchenholz im Holzbau zu verwenden. Leider ging und geht es in den öffentlichen Ausschreibungen immer noch zu oft unter. Das ist wenig verständlich, ist verbautes Holz doch gelagertes CO2 und darum eine sogenannte CO2-Senke.  Ein grosses Dankeschön an die Unternehmer / Aussteller und Organisatoren für die spannenden Beiträge und Präsentationen.

Am Montag setzte sich der Kantonsrat mit Fragen des Verkehrs auseinander. Dabei kamen Themen zur Sprache, die vor langer Zeit die Gemüter bewegten. Die Zürcher Verkehrsplaner hatten vor Jahrzehnten einen Traum: die Stadt Zürich und angrenzende Gemeinden mit einer U-Bahn zu versehen. Vorbild war die U-Bahn von London. Die Zürcher Stimmberechtigten sagten am 20. Mai 1973 in einer heftig diskutierten Volksabstimmung Nein. Sie wollten weder das Tram in der Stadt Zürich aufgeben noch gewaltige Summen aufwenden, um ein unterirdisches Netz zu verwirklichen. Danach wurde unter der Führung des freisinnigen Volkswirtschaftsdirektor Hans Künzi das heutige ZVV-Konzept entwickelt und realisiert. Heute ist der Zürcher Verkehrsverbund die europäische Benchmark für Nahverkehrskonzepte, nicht zuletzt, weil er sämtliche öffentlichen Verkehrsträger in einem System zusammenfasst und betreibt.

Das bestehende S-Bahn-System wurde und wird ständig weiterentwickelt, aber auch überprüft. Der Zürcher Verkehrsrat hat sich denn auch überzeugen lassen, dass der gewählte Ansatz einer Inneren S-Bahn, ergänzt durch Express S-Bahnen die zweckmässigste Variante darstellt. Sie führt zu einer Verdichtung des Fahrplans vor allem im Kernbereich.

Der Regierungsrat und Kantonsrat schlägt weiter vor, die aus der Begrenzung des Pendlerabzugs resultierenden Mehreinnahmen der Gemeinden durch eine neue Bestimmung im Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr  abzuschöpfen und sie an der Einlage des Kantons in den Bahninfrastruktur BIF zu beteiligen. Mit der von der Regierung vorgeschlagenen Begrenzung des Pendlerabzugs auf 3000 Franken verbunden mit der Entlastung über den ZVV Beitrag aufgrund der Übernahme von Bahninfrastrukturbauten durch den Bund, hätte man die Gemeinden insgesamt kostenneutral zur Hälfte an der BIF-Einlage von 120 Mio. Fr. beteiligen können. Weil sich der Kantonsrat für einen Pendlerabzug von 5000 Fr. ausgesprochen hat, reduzieren sich die Mehreinnahmen der Gemeinden von ursprünglich 48,5 Mio. Fr. auf noch rund 28,7 Mio. Fr.

In Bezug auf die Verteilung der Gemeindebeiträge beantragt die Mehrheit im Kantonsrat eine Bemessung nach deren Einwohnerzahl. Auswertungen haben ergeben, dass bei diesem Verteilschlüssel das Verhältnis zwischen Be- und Entlastung am ausgewogensten ist, weil die Mehreinnahmen in den Gemeinden aus dem reduzierten Pendlerabzug besser mit der Einwohnerzahl korrelieren als mit dem ZVV-Verteilschlüssel. Insbesondere grosse Städte und Agglomerationsgemeinden erfahren damit eine ausgeglichenere Belastung. Zudem profitieren von den geplanten Bahninfrastrukturbauten alle Gemeinden. 

In einem Postulat der GLP wird nun gefordert, erneut die Vorteile eines U-Bahnsystems zu prüfen. Dabei verkennen die Postulanten, dass allein schon die Grössenverhältnisse in Zürich gegen eine U-Bahn sprechen. Ohne Zweifel ist es nicht angebracht, das ZVV-System zu konkurrenzieren oder gar zu kannibalisieren. Nachdem der Kantonsrat die Einlage in den Verkehrsfonds im Rahmen von Lü16 halbiert hat und erst ab 2019 wieder den vollen Betrag in den Verkehrsfomds einlegen will, muten Kilometerkosten von rund 150 Mio. Euro, wie sie für die geplante Verlängerung der Linie U5 in München veranschlagt sind, geradezu exotisch an.

Martin Farner