Adventszeit und Budgetdebatte im Kantonsrat

In zwei Monaten wird gewählt und die Hektik steigt, medial und politisch. Seit einem knappen Monat reissen die «Enthüllungen» über die unprofessionelle Vernichtung von elektronischen Daten in der Justizdirektion nicht ab. Eine Pressekonferenz von Regierungsrätin Fehr brachte keine Beruhigung. Im Gegenteil. Nun ist die Geschäftsprüfungskommission aktiv geworden. Sie setzt eine Subkommission ein, um zu überprüfen, ob und wie die Empfehlungen der Administrativuntersuchung umgesetzt wurden und ob der Umgang mit Daten und Informationen in der JI  den heutigen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die in diesen Wochen an den Tag gekommen Vorkommnisse waren der Justizdirektorin seit 2 Jahren bekannt. Erst im Frühjahr 2021 wurde die Geschäftsprüfungskommission über die veranlasste Administrativuntersuchung unterrichtet. Sie bemängelt das äusserst zurückhaltende Kommunikationsverhalten der Justizdirektorin zu Recht. Sie hat das Vertrauen zu sehr strapaziert. Ob es, wie letzte Woche im Rat gefordert, zu einer PUK kommen muss, wird sich zeigen.

 

Im Kantonsrat startete am Montag der jährliche Budgetmarathon. Zuvor wurde das Wassergesetz in zweiter Lesung mit zwei angepassten Sätzen verabschiedet. Damit wird es nicht zu einem Referendum kommen. Ferner verabschiedete der Kantonsrat die Angleichung der rechtlichen Bestimmungen zur Ombudsperson, zur Leiterin oder zum Leiter der Finanzkontrolle und zur oder zum Beauftragten für den Datenschutz. Die Revision ermöglicht eine Abwahl mittels qualifiziertem Mehr durch den Kantonsrat.

 

Das Budget 2023 sieht einen Ausgabenüberschuss von fast 600 Millionen vor. Dies ist auf zwei Faktoren zurückzuführen. Einerseits fallen die Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank mutmasslich ganz aus, andererseits sollen die kantonalen Angestellten einen Teuerungsausgleich von 3,5 Prozent erhalten. Die bürgerlichen Parteien streben eine Reduktion des Defizits auf 337 Millionen an. Mit einem Pauschalantrag soll die Regierung verpflichtet werden, die entsprechenden Einsparungen vorzunehmen.

 

Der Regierungsrat schlägt vor, den Steuerfuss für natürliche Personen ab 2024 um 2% auf 97% zu senken. Auch der Gewinnsteuersatz der Unternehmen soll von 7% auf 6% ab 2025 reduziert werden. Das ist sehr zu begrüssen, auch wenn es noch mindestens bin in die Jahre 2024, 2025 Jahr dauern wird. Immerhin sinkt der Staatssteuerfuss bereits für das laufende und das kommende Jahr von 100 auf 99 Prozent.

 

Liebe Leserinnen und Leser, ich wünsche Ihnen eine schöne und erholsame Adventszeit. Jedes Licht kann Kraft und Erleuchtung in unser Leben bringen.

 

Martin Farner- Brandenberger

FDP Kantonsrat Stammheim