Unsere Baudirektion…

Bezirkspartei Andelfingen

Wenn Geschäfte der Baudirektion auf der Traktandenliste stehen, geht es aus liberaler Sicht immer auch darum, Grund- und Wohneigentum vor Eingriffen des Staates zu schützen. Das war und ist beim Wassergesetz ein wichtiger Diskussionspunkt. Es ist gelungen, einen Passus einzufügen, welcher festhält, dass Gewässerräume nur untergrösstmöglicher Schonung des Eigentums ausgeschieden werden dürfen.

Es ist und bleibt wichtig, dass unsere Bauern m Notfall Wasser aus den Oberflächengewässern beziehen können. §90 hält nun fest, dass die Regierung die Gemeinden unbürokratisch und zeitnah ermächtigt, die Wasserentnahme zu gestatten.

Das Echo in den Sozialmedien, um nicht von Polemik zu reden, dreht sich jedoch um etwas anderes. Bisher wäre eine vollständige Privatisierung von Wasserversorgungen möglich gewesen. Dem wollen wir Einhalt gebieten, indem künftig höchsten 49% der Anteile an der Wasserversorgung privat gehalten werden dürften. Wer nun behauptet, mit dem neuen Wassergesetz werde das Gegenteil, nämlich eine Privatisierung angestrebt, behauptet dies böswillig und wider besseres Wissen.

Ein leidiges Thema sind Kosten durch Auflagen in der Baubewilligungspraxis. In einer Interpellation wollten wir wissen, wie sich der Regierungsrat dazu stellt. Leider versteckt er sich hinter dem Totschlagargument, es handle sich weitgehend um Bundesvorgaben, weshalb der Spielraum des Kantons stark eingeschränkt sei. In der Praxis erleben wir etwas anderes, nämlich einen Zürich Finish, eine perfektionistische Umsetzung, ein Ausreizen möglicher Spielräume zu Lasten des Antragsstellenden.

Wir haben in unserer Interpellation auch nach den Kosten gefragt, welche den Bauherrschaften durch die zahlreichen Auflagen entstehen. Darüber schweigt sich die Regierung vornehm aus. Wie dürfen wir das interpretieren? Foutiert sich die Verwaltung über die zusätzlichen Kosten, welche sie generiert? Gibt es hier keine Folgekostenabschätzungen?

Das Prinzip der Verhältnismässigkeit scheint als ein hohes Rechtsgut schlicht vergessen zu gehen. Manches wird geschluckt, weil ein Rekurs ohnehin abgelehnt würde und der Rechtsweg Zeit und Geld verschlingen würde, welcher die – hohen – Kosten der Auflagen nur noch steigern würde.

Traktandiert, aber leider nicht behandelt waren das Postulat betreffend Auflageprojekt 2001 für den Bau eines Hochwasserschutzdammes im Ellikerfeld. Hoffen wir auf einen schönen Sommer ohne Überschwemmungen und zugehöriger Mückenplage!

Martin Farner