Themen aus der Wirtschaftskommission im Kantonsrat

Bei genauem Studium des Kantonalen Entwicklungs- und Finanzplans kann man auf interessante Dinge stossen. So erging es einigen Kollegen. Sie stellten fest, dass ein Kredit von 33 Millionen für die, auch von ihnen unbestrittene Sanierung des Seepolizeipostens Oberrieden, als gebundene Ausgabe eingestellt ist.

Das wäre weiter nicht erwähnenswert, hätte nicht der Kantonsrat eine Kreditvorlage für das gleiche Objekt in der Höhe von 10 Millionen vor wenigen Monaten als zu hoch angesehen und folgerichtig das Geschäft an die Regierung zurückgewiesen. Wir werden die Vorlage nach dem Vorliegen des Berichts der Regierung weiter beraten.

 

Die öffentliche Hand und damit auch die Unternehmen, die in ihrem Besitz sind, haben eine Vorbildfunktion. Eine parlamentarische Initiative forderte eine ausdrückliche, gesetzliche Norm, um die Ziele der Zürcher Kantonalbank hinsichtlich Transformation zur Treibhausgasneutralität zu verankern. Dies, obwohl das Nachhaltigkeitsprinzip der ZKB seit über 30 Jahren verankert ist, auch ohne Erwähnung im Zweckartikel des Gesetzes. Die FDP wehrt sich mit einem Minderheitsantrag gegen eine Überregulierung und Einmischung in die Geschäftstätigkeit der Bank.

 

Ein weiterer Vorstoss betrifft die Notariatsgebühren. Die Höchstgebühren v.a. im Ehegüter- und Erbrecht sollen um 20 Prozent gesenkt werden. Auch sollen Geschäfte im gleichen Sachzusammenhang von einer Herabsetzung der massgebenden Gebührenansätze profitieren. Diesmal lagen zwei Minderheitsanträge vor. Sie wurden abgelehnt.

 

Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt einen Ergänzungsbericht zur Antwort des Regierungsrates zum Postulat betreffend «Weiterbildungen für den Umgang mit LGBTI-feindlichen Aggressionen». Die Regierung hatte 6 Monate Zeit, dieses Dokument zu liefern. Das Postulat wurde als Erledigt abgeschrieben.

 

Weitere Vorstösse betrafen die Angestellten der öffentlichen Hand. Künftig sollen einerseits Mehrzeiten des kantonalen Personals, die ohne Kompensation verfallen, auf null zu reduziert werden. Andererseits sollen in einem ersten Durchgang Stellenbewerbungen vollkommen anonym selektioniert wird werden. Konkret sollen Informationen wie Name, Foto, Nationalität, Zivilstand, Geschlecht und Alter der Bewerbenden erst bei der Einladung zum Bewerbungsgespräch offengelegt werden. Die Regierung war bereit, das Anliegen in Form eines Postulates aufzunehmen. Das Parlament hat die Forderung von links - grün angenommen.

 

FDP-Vorstösse nahmen Fragen der administrativen Entlastung und der steuerlichen Gleichbehandlung von Arbeiten im Home Office auf. Mir liegt insbesondere Letzteres am Herzen. Wer auf Anordnung des Arbeitgebers regelmässig zu Hause arbeitet, kann bei den Berufsauslagen einen Arbeitszimmerabzug geltend machen, falls er einen separaten Raum nachweisen kann. Wer das nicht kann, kann nur die Pendlerkosten, nicht aber die Raumkosten, Strom und Heizung geltend machen, was aktuell noch stärker ins Gewicht fällt als vor zwei Jahren.

 

 

Martin Farner-Brandenberger

Kantonsrat FDP

Stammheim