Dies ist in allen anderen Kantonen anders: Betriebsverluste können dort mit dem Gewinn aus einem Immobilienverkauf verrechnet werden (Verlustverrechnung). In unserem Beispiel müsste das KMU also keine Steuern bezahlen, wenn es seinen Sitz nicht im Kanton Zürich hat. Es könnte einen Konkurs erfolgreich abwenden.
Nicht nur das: Der Kanton Zürich diskriminiert seine eigenen KMU. Denn eine Verlustverrechnung ist auch im Kanton Zürich möglich, allerdings nur für ausserkantonale Unternehmen. Sprich: Wenn unser KMU X seinen Sitz im Thurgau hätte und Liegenschaften im Kanton Zürich für eine Sanierung verkauft, dann zahlt es keine Grundstückgewinnsteuern im Kanton Zürich. Hat es seinen Sitz im
Kanton Zürich, dann schon. Absurd!
Das Steuergesetz löst diese beiden Probleme: Es behebt den Wettbewerbsnachteil und stoppt die Diskriminierung der Zürcher KMU. Deswegen stimme ich Ja.