AZ Kolumne aus dem Kantonsrat 30.10.2017

Bezirkspartei Andelfingen

Eine Doppelsitzung am Tag des Stammermarktes! Die Pflicht geht selbstverständlich vor. Trotz misslichem Wetter insbesondere am Sonntag haben sich wieder zahlreiche Stamm- und auch neue Gäste eingefunden, welche diese Herbstattraktion im Stammertal geniessen wollten.

Zwei Geschäfte, welche am Montag behandelt wurden liegen mir besonders am Herzen: Das neue Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) und eine Änderung des Gesetzes über den Personenverkehr, welche zu Beginn des Nachmittags auf der Traktandenliste stand.

Zum KJG:  Seit dem 14. März 2011 (!) ist eine freisinnige Motion hängig, welche den unverzüglichen Erlass von gesetzlichen Grundlagen für eine zeitgemässe Finanzierung der stationären Jugendhilfe forderte. Schon in den Jahren zuvor wiesen bei der Beratung der Revision der ambulanten Jugendhilfe freisinnige Exponenten auf die dringend notwendige gesetzliche Neuregelung der stationären Jugendhilfe, einfacher gesagt, der Heimfinanzierung hin. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass der langjährigen Praxis des Kantons, diese Kosten auf die Gemeinden zu überwälzen, die Gesetzliche Grundlage fehlt. Dem Souverän wurde im vergangenen September eine Teilrevision der Jugendheimfinanzierung vorgelegt, um diese Grundlage – temporär - zu schaffen. Die Beratung des KJG im Rat dreht sich namentlich um das richtige Finanzierungsmodell. Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit sieht vor, dass der Kanton in einem ersten Schritt sämtliche Kosten trägt. Danach sollen die Kosten im Verhältnis auf 40% Kanton und 60% Gemeinden aufgeteilt werden. Der Anteil der Gemeinden wird wiederum pro Kopf der Bevölkerung aufgeteilt, was speziell für kleinere Gemeinden eher vorteilhaft ist. Bedauerlicherweise steht die FDP allein da mit dem Vorschlag, die Kosten vollständig zu kantonalisieren. Die Verflechtung von Finanzierungsströmen ist zwar üblich, führt jedoch zu unnötigem Aufwand. Der Umstand, dass der Kanton mit dieser Vorlage mehr Kompetenzen erhält, hätte eine vollständige Kostenübernahme durchaus gerechtfertigt.

Nachdem die Stimmberechtigten am 24. September 2017 die Plafonierung des Pendlerabzugs bei 5000 Franken gut geheissen haben, konnte nun eine weitere Lü16-Massnahme abschliessend behandelt werden, die Reduktion der Einlage in den Verkehrsfonds über eine Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr. Die Büchse der Pandora hat die Regierung selber geöffnet mit ihrem Vorschlag, die Einlage von 70 Millionen pro Jahr auf 55 Millionen zu reduzieren. Nun geht der Kantonsrat noch weiter und reduziert die Einlage auf jährlich 20 Millionen für die Jahre 2017-19, danach soll die jährliche Einlage bis 2037 auf 60 Millionen steigen. Als Mitglied des Verkehrsrates stehe ich diesen Einsparungen skeptisch gegenüber.

Martin Farner