Dank einer speditiven Behandlung in der zuständigen Kommission für Staat und Gemeinden hat der Rat in erster Lesung eine wichtige Änderung des Gemeindegesetzes beraten. Die Abschöpfung bzw. Auszahlung des Ressourcenausgleichs erfolgt gemäss Finanzausgleichsgesetz zwei Jahre nachdem die dafür relevanten Steuererträge angefallen sind.
Steuererträge oder Abweichungen beim kantonalen Mittel können beim Rechnungsergebnis der Gemeinden erhebliche Abweichungen zur Folge haben. Mit § 119 Abs. 2 und 3 Gemeindegesetz wurde eine Bestimmung geschaffen, die es den Gemeinden ermöglichen sollte, mit entsprechenden Abgrenzungsbuchungen diese Differenz auszugleichen. Mit der neuen Formulierung soll den Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden, entweder auf eine Abgrenzung zu verzichten oder neu den gesamten Betrag (sog. Vollmodell) zu berücksichtigen.
Durch die Wahlmöglichkeit leidet die Vergleichbarkeit zwischen den Gemeinden. Sie ist allerdings auch in anderen Bereichen des Finanzhaushaltsrechts eingeschränkt. Um dennoch eine minimale Vergleichbarkeit zu erreichen, wurde die Wahlfreiheit der Gemeinden, eine Abgrenzung vorzunehmen oder nicht, auf den Umsetzungszeitpunkt beschränkt. Das einmal gewählte Modell soll daher beibehalten werden. Die neuen Bestimmungen sollen bereits für das Budget 2020 sowie die Rechnung 2019 wirksam werden. Für einmal mahlen die Mühlen der Politik im Schnellzugstempo.
Zu hoffen ist, dass auch die Verkehrsmisere in der Stadt Zürich durch den Bau des Rosengartentunnels erheblich gemindert wird. Allerdings ist uns der Widerstand von links-grün sicher, obwohl vor wenigen Jahren die Stadtbevölkerung klar gegen eine reine Tramlösung ausgesprochen hat.